Pfeffel & Partner
1.1 Diese AGB sind sowohl für Unternehmer- als auch für Privatkunden gültig 1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB
Leistungen > Fotografie Werbefotografie Eventfotografie Kiga- & Schulfotografie 360 Grad Rundgänge Mitarbeiterfotos (Greenscreen) Videografie Imagefilme Eventfilme Livestreaming Greenscreen Video Recruiting Videos Content Creation Social Media Content Luftbilder & -videos Produktfotos & -videos (Amazon) Erklärvideos & Animationsfilme Zeitraffervideos Über Uns Aktuelles Menü Über Uns Aktuelles office@pfeffel-partner.at +43 699 128 20 691 Jetzt Termin sichern Fotografie Videografie Content Creation Werbefotografie Eventfotografie Kiga- & Schulfotografie 360 Grad Rundgänge Mitarbeiterfotografie (Greenscreen) Imagefilme Eventfilme Livestreaming Greenscreen Video Recruiting Video Social Media Content Luftbilder & -videos Amazon Produktfotos & -videos Erklärvideos & Animationsfilme Zeitraffervideos Über uns Aktuelles Jetzt Termin sichern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1 Diese AGB sind sowohl für Unternehmer- als auch für Privatkunden gültig 1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB 1.3 Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB nicht zutreffen, sind die anderen Bestandteile trotzdem gültig 1.4 Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich 2.1+5 Urheber und damit Rechteeigner aller erstellten Medien ist immer Alexander Pfeffel – die Weitergabe von Nutzungs- und Verwendungsrechten wird separat vereinbart 2.2 Bei der Verwendung von Medien, die durch Alexander Pfeffel erstellt sind, muss ein Co- pyrightvermerk angeführt werden 2.3+4 Veränderungen an Medien, die von Alexander Pfeffel erstellt wurden, sind grundsätz- lich untersagt, bzw. bedürfen vorheriger schriftlicher Absprache. 3.1+2+3 Die Sicherung der Daten obliegt dem Kunden – es gibt keinen Anspruch auf spätere Herausgabe/auf das Vorhalten der Daten 4.1+2 Medien können von Alexander Pfeffel gekennzeichnet sein – müssen aber in jedem Fall vom Auftraggeber so gekennzeichnet sein, dass der Urheber – Alexander Pfeffel – immer einfach ersichtlich ist. 5.1-5 Das geforderte Ziel muss schriftlich formuliert sein.
Beigestelltes Arbeitsmaterial muss verwendbar (Nutzungsrechte!) sein und geht – wenn nicht anders vereinbart – in den Besitz von Alexander Pfeffel über. (Thema Rückgabe-, Lager- und Transportkosten) 6.1-3 Regelung von Beschädigungen / Sonderfall Luftaufnahmen und damit einhergehende Absicherungen, Einhaltung von Vorschriften, Einholung von Genehmigungen, DSGVO, … 7.
Unvorhergesehene (Krankheit, Gebrechen, …) oder wichtige (Naturkatastrophen, …) Gründe können zur Auflösung des Vertrags von Seiten Alexander Pfeffel führen.
Stornobe- dingungen sind nachzulesen. 8+9+10+11+12.
Gewährleistungsansprüche, Honoraransprüche, Zahlungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen sind nachzulesen.
Grundsätzlich gilt: Vereinbarte Termine die vom Kunden abgesagt/storniert werden, werden in Rechnung gestellt. 13.
Erstellte Medien können für Eigenwerbezwecke des Fotografen verwendet werden – dem Kunden obliegt die Informationspflicht für, am Aufnahmeort anwesende Personen. 14.
Die Prüfung ob die Verwendung von bestellten Medien zulässig sind, obliegt dem Auf- traggeber .
I.
Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern der Firma „Pfeffel & Partner bzw.
Alexander Pfeffel“ – hier kurz „der Fotograf“ genannt, ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG – hier kurz „der Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“ genannt, als Vertragspartner gegenübersteht und auch wenn dem Fotografen ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als „Vertragspartner“ (hier genannt „Kunde“ oder Vertrags- partner) gegenübersteht. 1.2.
Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit der Auftragserteilung aner- kennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit.
Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbe- ziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, außer es wird im Vorfeld schriftlich vereinbart. 1.3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un- wirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der un- ter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Eine unwirksame Bestim- mung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.4.
Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
Die auf der Home- page und in den Werbemitteln (wie zB.
Preislisten, usw.) des Fotografen angeführten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar.
Durch das Absenden des Bestellformulars oder einer Anfragemail, gibt der Kunde ein ihn bin- dendes Angebot ab.
Der darauffolgende Erhalt einer Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme dieses Angebotes dar, sondern informiert lediglich über den Eingang der Bestellung.
Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch die ausdrückliche Annahme durch den Fotografen.
II.
Urheberrechtliche Bestimmungen: 2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu.
Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungs- rechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.
Das Nutzungs- und Verwendungsrecht wird in der jeweiligen Rechnung angegeben und wird in die- sen AGBs näher beschrieben.
In allen anderen Fällen, bzw. darüber hinaus, sofern nicht anders angegeben, gilt: Der Vertragspartner erwirbt eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschlie- ßende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.).
Ist keine spezielle zeitliche oder örtliche Beschränkung vereinbart gilt das Nutzungsrecht für 1 Monat ab Über- gabe der Fotos/Daten, bzw. 1 Monat ab Rechnungsübergabe, sowie ausschließlich für die Nutzung innerhalb des Firmengebäudes (Hauptsitz/Zentrale) des Auftraggebers. (Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend.) Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht.
Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt. 2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sen- dung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Co- pyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: „Foto: (c)www.alexander-pfeffel.at“ Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3.
UrhG.
Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Hersteller- vermerk. 2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Foto- grafen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen be- kannten Vertragszweck erforderlich ist. 2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbar- ten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ord- nungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt. 2.5 Auflistung und Beschreibung der unterschiedlichen Nutzungsrechte: (Welches Nutzungsrecht zutrifft ist am Lieferschein oder in der Rechnung notiert) „N1“ – uneingeschränkte und zeitlich nicht limitierte Nutzung der Daten / des Bild- materials in jedweder Form.
Veränderung
Ursprüngliche Seite: pfeffel-partner.at
Weitere Themen